Benötigen Schweizer Staatsbürger ein Visum für Russland?
Ja, das tun sie. Um nach Russland einreisen zu können, benötigen Inhaber eines Schweizer Passes ein gültiges russisches Visum. Seit dem 1. August 2023 können Schweizer Staatsbürger online ein elektronisches Visum beantragen, um Russland für bis zu 30 Tage zu besuchen. Für längere Aufenthalte oder mehrfache Einreisen ist ein reguläres Visum erforderlich, das von einem russischen Konsulat ausgestellt wird.
Wie können Schweizer Staatsbürger ein russisches Visum erhalten?
Schritt 1. Eine Einladung erhalten
Um ein russisches Visum zu beantragen, müssen Schweizer Staatsbürger die erforderlichen Dokumente vorbereiten, einschließlich einer Einladung für ein Visum nach Russland (auch als Visumunterstützung bekannt), die das wichtigste Dokument ist. Die Art der Einladung hängt von der Visumkategorie ab: Touristisch, geschäftlich, privat, beruflich oder andere, je nach dem erklärten Zweck des Besuchs.
Schritt 2. Ihren Visumantrag einreichen
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Über das russische Konsulat.
— Die Einreichung ist nur nach Vereinbarung möglich.
— Begrenzte Anzahl an Terminen pro Tag, rechnen Sie mit langen Wartezeiten.
— Am besten geeignet für dringende oder komplexe Fälle (z. B. Arbeitsvisum). -
Über eine Visumagentur – "Kompletter Visum-Service".
— Agenturen unterstützen bei der Beantragung eines Visums aus der Ferne im Namen des Antragstellers, daher ist die Anwesenheit des Antragstellers im Konsulat oder Visazentrum nicht erforderlich.
— Perfekt für vielbeschäftigte Reisende oder diejenigen, die Papierkram und Aufwand vermeiden möchten.
Da es in der Schweiz keine russischen Visazentren gibt, können Anträge nur beim Konsulat oder über eine Visumagentur eingereicht werden.
⚠️ Unabhängig davon, welche Einreichungsmethode Sie wählen, beginnen Sie Ihren Visumantragsprozess rechtzeitig, um unerwartete Verzögerungen zu vermeiden.
Einladung beantragen
Preis ab €14
Kompletter Visum-Service (Fernbearbeitung) für Schweizer Staatsbürger
Schweizer Staatsbürger können unseren kompletten Visum-Service nutzen – die vollständige Fernbearbeitung des Visums über unser Partnerbüro in Bonn, Deutschland. Ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht erforderlich. Antragsteller müssen weder das Konsulat noch ein Visazentrum besuchen. Wir kümmern uns um die Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente und veranlassen, dass Ihr Reisepass an unser Partnerbüro geliefert wird. Dort wird Ihr Visumantrag beim Konsulat eingereicht, und nach der Bearbeitung wird Ihr Pass mit dem eingestempelten Visum abgeholt und Ihnen per Kurier zurückgesandt.
Wir bieten zwei Visumpakete für die Standard- und Eilbearbeitung an. Das Standardpaket dauert 8-10 Werktage für Visa zur einmaligen und zweimaligen Einreise, und die Eilbearbeitung ist innerhalb von 2 Werktagen ab dem Moment verfügbar, an dem Ihre Dokumente unser Bonner Büro erreichen. Für Visa zur mehrfachen Einreise ist nur eine Bearbeitungszeit von 12 Werktagen verfügbar, eine beschleunigte Option wird nicht unterstützt. Rechnen Sie zusätzlich 2–4 Werktage für den Hin- und Rückversand per Kurier ein.
Alle Visumpakete beinhalten die folgenden Leistungen:
- Unsere Servicegebühr für die Visumbearbeitung für alle EU-Passinhaber über unser Bonner Büro (kein Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland erforderlich)
- Konsular- und Visagebühren
- Ausfüllen des Visumantragsformulars im Namen des Antragstellers (basierend auf den vom Antragsteller bereitgestellten Informationen)
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Status-Updates
- Hin- und Rückversand der Originaldokumente per Kurier zu und von unserem Büro in Deutschland
Unser kompletter Visum-Service beginnt bei 119 € für Standard- und ab 199 € für Eilpakete. Die endgültigen Kosten hängen von den Konsular- und Visagebühren ab, die je nach Visumtyp und Dringlichkeit variieren. Einladung und Krankenversicherung werden separat berechnet: Der Preis für eine Visumeinladung hängt von Typ, Dauer und Anzahl der Einreisen ab; der Preis der Versicherung – von der Deckungssumme, der Dauer und dem Alter des Antragstellers (beginnend bei 1 € pro Tag).
Kompletter Visum-Service
Preis ab €119
Haupttypen russischer Visa für Schweizer Staatsbürger
- Touristenvisum – für Tourismus, Sightseeing, Ausflüge
- Geschäftsvisum – für Konferenzen, Geschäftstreffen
- Elektronisches Visum – für Kurzreisen
- Arbeitsvisum – für die offizielle Beschäftigung in Russland
- Privatvisum – für den Besuch von Verwandten oder Freunden (ein Touristen- oder E-Visum ist in der Regel weniger zeitaufwändig und kostengünstiger)
Gültigkeitsdauer russischer Visa für Schweizer Staatsbürger
| Visum | Gültigkeit | Zweck der Einreise |
|---|---|---|
| Touristenvisum | 1–180 Tage | Tourismus, Freizeit, Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen sowie der Besuch von Freunden oder Verwandten in Russland |
| Geschäftsvisum | 1 Monat – 5 Jahre | Geschäftstreffen und Verhandlungen, Suche nach Geschäftspartnern, Teilnahme an Konferenzen (auch langfristige Besuche bei Verwandten in Russland) |
| Elektronisches Visum | 1–30 Tage | Kurzreisen |
| Privatvisum | 30 Tage – 1 Jahr | Besuch von Verwandten oder Freunden in Russland |
| Arbeitsvisum | Bis zu 90 Tage, verlängerbar auf 3 Jahre | Beschäftigung in Russland |
Erforderliche Dokumente für ein russisches Visum für Schweizer Staatsbürger
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Einladung.
— Je nach Visumkategorie (Tourist, Geschäftlich, Privat usw.), wie vom Konsulat gefordert. -
Reisepass (Original)
— Mindestens zwei leere Seiten.
— Gültig für mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums. -
Visumantragsformular.
— Online ausgefüllt auf visa.kdmid.ru (auf Russisch oder Englisch).
— Ausgedruckt und persönlich unterschrieben. -
Passfoto.
— Farbig, 3,5 × 4,5 cm, heller Hintergrund.
— Aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate. -
Krankenversicherung.
— Police gültig in Russland für den gesamten Visumzeitraum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €. -
Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz (für Schweizer Staatsbürger nicht erforderlich).
— Für EU-Bürger: Nachweis des Wohnsitzes.
— Für Bürger aus Drittländern: Original und Kopie der Schweizer Aufenthaltsbewilligung. -
Dokumente für minderjährige Kinder.
— Geburtsurkunde (Original + Kopie).
— Für Kinder, die ohne Eltern reisen: Vollmacht der Eltern, eine Kopie des Passes der Eltern und die Geburtsurkunde des Kindes.
Bearbeitungszeiten für russische Visa für Schweizer Staatsbürger
Visumanträge werden von der Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz bearbeitet.
Die Standardbearbeitung dauert 4–20 Werktage. Die tatsächliche Zeit hängt von der Auslastung des Konsulats, der Art des Visums und der Vollständigkeit des Antrags ab.
Visa zur einmaligen und zweimaligen Einreise werden in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen ausgestellt, während Visa zur mehrfachen Einreise 10–12 Werktage dauern.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Schweizer Staatsbürger eine Eilbearbeitung in 1–2 Werktagen beantragen.
⚠️ Für Geschäftsvisa, die auf der Grundlage einer direkten Firmeneinladung ausgestellt werden, ist keine Eilbearbeitung verfügbar – es gilt die Standardbearbeitungszeit.
⚠️ In einigen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Anträge können frühestens 90 Tage vor dem geplanten Einreisedatum nach Russland eingereicht werden.
Wie viel kostet ein russisches Visum für Schweizer Staatsbürger?
Konsulargebühren (in EUR):
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Einmalige Einreise:
- Standard – 80 €
- Eilverfahren – 160 €
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Zweimalige Einreise:
- Standard – 128 €
- Eilverfahren – 256 €
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Mehrmalige Einreise:
- Standard – 240 €
- Eilverfahren – 480 €
Hinweis: Eiltarife gelten nur, wenn eine Eilbearbeitung verfügbar ist.
Touristenvisum nach Russland für Schweizer Staatsbürger
Wenn Sie planen, Russland für Sightseeing und Freizeit zu besuchen, benötigen Sie ein Touristenvisum. Die für diesen Visumtyp erforderliche Einladung wird von lizenzierten Reiseveranstaltern aus dem Bundesregister ausgestellt, von denen jeder eine eigene Referenznummer hat [1].
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines russischen Visums
Das Format der Einladung ist nicht wichtig, aber das Dokument muss die Daten und die Referenznummer des Reiseveranstalters sowie die Passdaten des Schweizer Antragstellers enthalten. Die touristische Einladung muss die Reisedaten, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die geplante Reiseroute (zu besuchende Städte) sowie die Orte der Unterkunft angeben.
Sie können die Gültigkeit Ihrer touristischen Einladung hier überprüfen.
Um ein Visum zu erhalten, benötigen Schweizer Staatsbürger auch eine Krankenversicherung.
Was ist die Gültigkeitsdauer eines Touristenvisums für Schweizer Staatsbürger?
Bis zu 90 Tage für die einmalige oder zweimalige Einreise oder bis zu 180 Tage für die mehrfache Einreise (die maximale Aufenthaltsdauer mit einem Touristenvisum zur mehrfachen Einreise darf 90 Tage innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraums nicht überschreiten).
Touristische Einladung beantragen
Preis ab €14
Geschäftsvisum nach Russland für Schweizer Staatsbürger
Wenn ein Schweizer Staatsbürger plant, Geschäftsverhandlungen in Russland zu führen, Geschäftspartner zu suchen, Verträge zu unterzeichnen oder zu verlängern oder an Seminaren oder Auktionen teilzunehmen, benötigt er ein Geschäftsvisum. Hierfür ist eine Einladung von einer russischen juristischen Person erforderlich, die vom Innenministerium der Russischen Föderation (ehemals FMS), dem Außenministerium Russlands oder auf dem Briefkopf der einladenden russischen Organisation ausgestellt werden kann.
Was ist die Gültigkeitsdauer eines Geschäftsvisums für Schweizer Staatsbürger?
Die maximale Gültigkeitsdauer für ein Geschäftsvisum für Schweizer Staatsbürger beträgt fünf Jahre. Der gesamte ununterbrochene oder kumulierte Aufenthalt in Russland mit einem Geschäftsvisum zur mehrfachen Einreise für alle EU-Bürger darf jedoch 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten.
Wenn ein Schweizer Staatsbürger zuvor keine Geschäftsvisa nach Russland hatte, aber ein Geschäftsvisum für mehr als drei Monate benötigt, ist es möglich, dieses mit einer Einladung des Innenministeriums (elektronisch) oder einem Telex zu beantragen. Solche offiziellen Einladungen können sofort für einen Zeitraum von 365 Tagen mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden, auch wenn der Antragsteller noch nie zuvor ein russisches Geschäftsvisum besessen hat.
Arten von Geschäftseinladungen für Schweizer Staatsbürger:
- Direkteinladung des Unternehmens
- Elektronische Einladung des Innenministeriums
- Telex des Außenministeriums
Eine Direkteinladung eines Unternehmens ist ein Antragsschreiben einer russischen Organisation zur Erteilung eines Visums an einen Schweizer Staatsbürger, das an das russische Konsulat gerichtet ist. Diese Einladung kann in der Regel innerhalb eines Tages ausgestellt werden.

Eine elektronische Einladung wird von der Abteilung für Migrationsfragen des russischen Innenministeriums (ehemals Föderaler Migrationsdienst) auf der Grundlage eines Antrags einer akkreditierten einladenden Organisation ausgestellt. Diese elektronische Einladung, die einen Barcode enthält, wird in digitaler Form an das bei der Antragstellung angegebene Konsulat gesendet, und der Antragsteller erhält eine ausdruckbare Kopie per E-Mail. Nur diese gedruckte Kopie wird für den Visumantrag benötigt, da es kein Originaldokument gibt. Die Bearbeitungszeit für eine elektronische Einladung für Schweizer Staatsbürger wird vom Innenministerium geregelt und liegt zwischen 20 und 30 Werktagen.

Telex ist eine direkte Anweisung des Außenministeriums der Russischen Föderation an das Konsulat. Bei der Beantragung muss der ausländische Staatsbürger nur die Telex-Nummer (Code) angeben. Die Bearbeitungszeit für Telex für Schweizer Staatsbürger beträgt ebenfalls 20–30 Werktage.
Was ist der Unterschied zwischen einem Telex und einer elektronischen Einladung?
Wenn ein Schweizer Staatsbürger bereits russische Geschäftsvisa besessen hat, empfehlen wir, ein Einladungsschreiben eines Unternehmens zu beantragen:
- Ein Einladungsschreiben eines Unternehmens ist günstiger als ein Telex oder eine elektronische Einladung des Innenministeriums.
- Wird online in 5 Minuten ausgestellt — eine Kopie der Einladung wird sofort nach der Zahlung per E-Mail gesendet.
- Dieser Einladungstyp ermöglicht es, ein Visum für 2 bis 5 Jahre zu erhalten (sofern Sie zuvor Visa zur mehrfachen Einreise nach Russland genutzt haben), während elektronische Einladungen und Telexe es Ihnen ermöglichen, ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr zu beantragen.
Wichtig:
- Anträge für Geschäftsvisa auf der Grundlage eines Firmenschreibens werden in russischen Konsulaten innerhalb von 12 Werktagen bearbeitet; eine Eilbearbeitung ist nicht verfügbar.
- Für Visa zur mehrfachen Einreise müssen Schweizer Staatsbürger die Originaleinladung auf Firmenbriefkopf im Konsulat vorlegen. Sie können die Originallieferung per Kurier bestellen in die Schweiz.
So erhalten Sie ein Einladungsschreiben eines Unternehmens für einen Schweizer Staatsbürger:
- Füllen Sie ein kurzes Online-Formular aus;
- Bezahlen Sie online mit Karte;
- Erhalten Sie sofort nach der Zahlung eine Kopie einer digitalen Einladung per E-Mail.
Unternehmenseinladung online bestellen
Preis ab €49
Elektronisches Visum (E-Visum) für Russland für Schweizer Staatsbürger
Das einheitliche elektronische Visum ist eine Art von Visadokument, das es Ausländern ermöglicht, nach Russland einzureisen, ohne einen Standard-Visumaufkleber in ihrem Pass zu erhalten. Für die Beantragung eines E-Visums ist keine Einladung nach Russland erforderlich.
Ein E-Visum kann für touristische, geschäftliche, humanitäre oder private Besuche sowie für die Teilnahme an gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen genutzt werden. Die Gültigkeit des elektronischen Visums beträgt 60 Tage ab Ausstellungsdatum. Der maximal erlaubte Aufenthalt in Russland mit einem E-Visum beträgt nicht mehr als 16 Tage ab dem Einreisedatum. Bitte beachten Sie, dass das E-Visum nur zur einmaligen Einreise berechtigt.
Um ein E-Visum zu beantragen, müssen Schweizer Staatsbürger das Online-Antragsformular auf unserer Website ausfüllen und ein persönliches digitales Foto sowie eine Kopie des Reisepasses bereitstellen.
Preis ab €84
Privatvisum nach Russland für Schweizer Staatsbürger
Für den Besuch von Verwandten oder Freunden können Schweizer Staatsbürger ein Privatvisum beantragen. Die einladende Partei muss eine private Einladung gemäß russischem Recht einholen. Der Einladende kann ein russischer Staatsbürger oder ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis sein. In der Praxis ist diese Option jedoch oft weniger praktisch: Lesen Sie hier, warum ein Privatvisum nicht empfohlen wird.
Gültigkeitsdauer eines Privatvisums
Ein Privatvisum kann als einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Es kann von 30 Tagen bis zu einem Jahr gültig sein und Ihnen erlauben, für die gesamte Dauer des Visums in Russland zu bleiben, ohne das Land zu verlassen.
Erhalt eines Privatvisums auf Einladung
Wenn ein Schweizer Staatsbürger von einer in Russland lebenden Privatperson eingeladen wird, muss sich der Gastgeber an das Innenministerium der Russischen Föderation an seinem Wohnort wenden.
Die Einladung wird auf dem Briefkopf des Innenministeriums in elektronischer Form mit einer individuellen Nummer ausgestellt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 30 Tage dauern, einschließlich Hintergrundüberprüfungen des Schweizer Antragstellers (auf Vorstrafen und frühere Visa- oder Verwaltungsverstöße). Wenn der Schweizer Antragsteller bei früheren Besuchen gegen russisches Recht verstoßen hat, kann die Einladung abgelehnt werden.
Erhalt eines Privatvisums auf Antrag eines nahen Verwandten
Seit September 2021 können Schweizer Staatsbürger, die nahe Verwandte von russischen Staatsangehörigen sind, ein einjähriges Privatvisum zur mehrfachen Einreise beantragen, basierend auf einem schriftlichen Antrag des russischen Staatsbürgers, der die Einreise für ein nahes Familienmitglied beantragt.
Zu den nahen Verwandten gehören:
- Eltern
- Ehepartner
- Kinder
- Ehepartner von Kindern
- Geschwister (Voll- oder Halbgeschwister)
- Adoptiveltern und adoptierte Kinder
- Enkelkinder
- Großeltern
Der Antrag muss vom russischen Staatsbürger bei der Konsularabteilung in der Schweiz eingereicht werden. Befindet sich der Antragsteller in Russland, ist der original notariell beglaubigte Antrag erforderlich. Sie müssen auch das Original oder die notariell beglaubigte Kopie eines Dokuments vorlegen, das die Verwandtschaft bestätigt (z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde), das in Russland anerkannt ist.
Privatvisum für Ausnahmefälle
In Ausnahmefällen kann ein Privatvisum ohne formelle Einladung ausgestellt werden – durch Entscheidung des russischen Botschafters oder Konsuls in der Schweiz auf schriftlichen Antrag des Antragstellers. Ein solches Visum kann einem Schweizer Bürger gewährt werden, der Russland dringend besuchen muss, aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes eines nahen Verwandten oder um dringende medizinische Versorgung zu erhalten. Alle Gründe müssen dokumentiert werden.
Wie erhält man eine private Einladung nach Russland für Schweizer Staatsbürger
Unser Unternehmen stellt keine privaten Einladungen aus. Wir empfehlen generell, stattdessen ein Touristenvisum oder ein Geschäftsvisum zu beantragen, da diese Optionen schneller und einfacher zu erhalten sind. Eine private Einladung kann nur durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Innenministerium Russlands an der Meldeadresse erhalten werden.
Arbeitsvisum nach Russland für Schweizer Staatsbürger
Um legal in Russland zu arbeiten, muss ein Schweizer Staatsbürger ein Arbeitsvisum erhalten. Verwechseln Sie ein Arbeitsvisum nicht mit einem Geschäftsvisum – nur ein Arbeitsvisum erlaubt die offizielle Beschäftigung und den Gehaltsempfang in einem russischen Unternehmen. Der Prozess zur Erlangung dieses Visumtyps wird vom russischen Arbeitgeber eingeleitet und verwaltet, der für die Ausstellung der Einladung verantwortlich ist. Das Verfahren ist komplex und besteht aus mehreren Phasen:
- Der Arbeitgeber erhält eine Arbeitserlaubnis (wird vom einladenden Unternehmen in Russland erledigt).
- Für den ausländischen Mitarbeiter wird eine Einladung ausgestellt, die den Erhalt eines Arbeitsvisums mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ermöglicht.
- Nach der Ankunft in Russland muss sich der ausländische Staatsangehörige beim örtlichen Migrationsamt registrieren.
- Das Arbeitsvisum wird dann für die gesamte Dauer der Arbeitserlaubnis verlängert.
- Die Migrationsregistrierung für den Ausländer wird ebenfalls für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums verlängert.
Die maximale Dauer eines Arbeitsvisums beträgt 3 Jahre (für hochqualifizierte Spezialisten – HQS). Im Gegensatz zu Geschäftsvisa erlaubt ein Arbeitsvisum einen ununterbrochenen Aufenthalt in Russland für den gesamten Zeitraum. Inhaber eines Arbeitsvisums können eine Verlängerung des Visums beantragen, ohne das Land zu verlassen.
Unser Unternehmen stellt keine Arbeitseinladungen aus.
Wo kann man in der Schweiz ein russisches Visum beantragen?
Stand Juli 2025 gibt es in der Schweiz keine russischen Visazentren. Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich beim russischen Konsulat einreichen.
Wichtig! Konsularische Dienstleistungen sind nur nach Vereinbarung verfügbar. Termine müssen über die offizielle Website der Konsularabteilung des russischen Konsulats in Bern gebucht werden: switzerland.mid.ru. Termine können nicht persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Ohne vorherige Terminvereinbarung können Schweizer Staatsbürger nur in Notfällen ein Privatvisum beantragen (z. B. Tod eines nahen Verwandten in Russland).
Russisches Konsulat in der Schweiz
Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz (Bern):- Adresse: Brunnadernstrasse 37, 3006 Bern
- Telefon: +41 31 351 14 55
- Webseite: switzerland.mid.ru
Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Den Grund für die Ablehnung klären – fordern Sie eine schriftliche Erklärung vom Konsulat an, falls diese nicht gegeben wird. Bitte beachten Sie: Das Konsulat behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und eine Anfrage nach einem schriftlichen Grund kann ebenfalls abgelehnt werden.
- Fehler oder ungenaue Informationen korrigieren – überprüfen Sie alle Dokumente (Antragsformular, Einladung, Gültigkeit des Reisepasses) und reichen Sie den Antrag erneut ein.
- Einspruch einlegen – wenn Sie glauben, dass die Ablehnung unbegründet ist, können Sie über das Konsulat oder über ein Gericht (mit Unterstützung von Anwälten oder der einladenden Partei) Einspruch einlegen.
- Verwaltungsstrafe: von 2.000 bis 5.000 Rubel für Einzelpersonen und bis zu 500.000 Rubel für die aufnehmende Partei (z. B. Arbeitgeber oder einladender Verwandter).
- Einreiseverbot: Bei schwerwiegenden Verstößen wie illegaler Arbeit oder Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist ein Einreiseverbot für mehrere Jahre möglich.
- Abschiebung: Bei groben Verstößen (Urkundenfälschung, illegaler Aufenthalt) ist eine Zwangsausweisung aus Russland möglich, verbunden mit einem anschließenden Verbot der Wiedereinreise.
Um Probleme zu vermeiden, halten Sie sich immer an die Visabedingungen und die Anforderungen an die Migrationsregistrierung.


